Barrierefreiheit
Die Familienhilfe Liechtenstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.familienhilfe.li.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten nicht barrierefreien Inhalte teilweise mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Die Website selbst sowie ihre unmittelbar dargestellten Inhalte und Funktionen erfüllen die genannten Anforderungen. Einschränkungen bestehen derzeit bei bereits veröffentlichten PDF-Dokumenten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die bislang auf dieser Website veröffentlichten PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet und erfüllen daher nicht in allen Punkten die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).
Dies kann insbesondere die semantische Dokumentstruktur, die Lesereihenfolge, Alternativtexte für grafische Inhalte sowie weitere für die Nutzung mit assistierenden Technologien erforderliche Dokumenteigenschaften betreffen.
Neu erstellte und künftig auf dieser Website veröffentlichte PDF-Dokumente werden barrierefrei aufbereitet und entsprechend den geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit bereitgestellt.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.08.2026 auf Grundlage einer von Sitewalk Est. vorgenommenen Bewertung mit dem Tool "WAVE - web accessibility evaluation tool", erreichbar unter https://wave.webaim.org, erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden.
Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.
Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
Letzte Änderung: 24.08.2026